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Papierlos und effizient - Elektronische Rechnungslegung mit digitaler Signatur

 

 

Die elektronische Rechnungslegung (eBilling) ist in der österreichischen Konsumgüterbranche schon lange Realität. Geschäftspartner tauschen jeden Monat unzählige elektronische Einzelrechnungen über eXite® im weltweit einheitlichen EANCOM Format aus. Bisher verlangte das Umsatzsteuergesetz in Österreich für den elektronischen Austausch von Rechnungen eine zusammenfassende Rechnung, die dem Rechnungsempfänger in Papierform zu übermitteln war (§ 14 Abs. 3 Z 2 dUStG).

 

Nun gibt es in Österreich rechtlich zwei Möglichkeiten, um elektronisch Rechnungen zu übertragen:

 

  • eBilling (Elektronische Rechnungslegung)

Der Rechnungssteller sendet elektronische Einzelrechnungen (bspw. über eXite®) und zusätzlich einmal im Monat eine Sammelrechnung auf Papier. Diese Variante war in Österreich bisher rechtlich bindend.

 

  • eBilling (Elektronische Rechnungslegung) mit digitaler Signatur

Dieses Verfahren ermöglicht eine vollständige Automatisierung des gesamten Rechnungsprozesses und ist mittlerweile ebenfalls rechtlich anerkannt. Voraussetzung dafür ist, dass die elektronischen Rechnungen zusätzlich mit einer digitalen Signatur versehen werden, die die Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit der Daten sicherstellt. Hierfür wurde ein standardisiertes EDI Verfahren für die papierlose EDI-Rechnung mit digitaler Signatur entwickelt, das durch die österreichische Finanzbehörde geprüft und zugelassen ist.

 

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Übermittlung der elektronischen Rechnung liegt weiterhin beim beim empfangenden Partner ( = Rechnungsempfänger), der einerseits zu diesem Rechnungsaustausch zustimmen muss aber auch rechtlich für die Richtigkeit der Rechnung gegenüber dem Finanzbehörden verantwortlich ist.